Ohne Wohnsitz und ohne Rechte

Dass in Italien die Verwaltungspraxis so sehr von den Vorgaben abweicht, führt andauernd zu Verlangsamung der Bürokratie, erniedrigenden Wartezeiten und Teufelskreisen. Eines der größten Probleme, das von einer Vorgabe der Polizeipräsidien verursacht wird, bezieht sich auf die Anmeldung eines Wohnsitzes oder einer Meldeadresse seitens der Asylsuchenden oder derjenigen, die schon eine Aufenthaltserlaubnis haben, um diese zu verlängern oder erst zu beantragen. Noch komplizierter ist die Situation derjenigen, die abseits des Aufnahmesystems leben aufgrund prekärer Unterbringungsbedingungen. Viele Polizeipräsidien sehen fälschlicherweise den angemeldeten Wohnsitz als eine Voraussetzung für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels. Sie vergessen hierbei, dass es andersherum ist: da die Anmeldung im Einwohnermeldeverzeichnis eine Pflicht und ein Recht eines*einer jeden nicht-italienischen Bewohner*in ist, ist der gültige Aufenthaltstitel eine Voraussetzung für die Wohnsitzanmeldung.

Sowohl der Wohnsitz als auch die Meldeadresse/Unterkunft sind direkt mit der Erteilung und Verlängerung einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Asylsuchende und -berechtigte sowie für diejenigen, die humanitären Schutz genießen, verbunden. Antragsteller*innen oder -inhaber*innen stoßen, trotz der Gewährleistung eines umfangreicheren Schutzes, auf diskutable bürokratische Praktiken. Viele Polizeipräsidien sehen nicht nur die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt als Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels, sondern in vielen Fällen akzeptieren sie nicht einmal fiktive Meldeadressen* für Obdachlose, um den Aufenthaltstitel zu verlängern, obwohl diese fiktiven Wohnorte juristisch gleichwertig sind. Zusätzlich zu dieser illegalen Praxis der Polizeipräsidien, tragen auch einige Gemeinden nicht zur Vereinfachung der Praxis bei und erschweren die Erteilung der Wohnsitze in ihrem Gebiet.

Die Gemeinden müssen Menschen ohne festen Wohnsitz, die aber nachweisen können, dass sie sich auf dem Territorium der Gemeinden aufhalten, zusätzlich auch auf einem nationalen Register eintragen. Die Art des Wohnsitzes dürfte hierfür keine Hürde sein. Der Bundesgerichtshof (Beschluss Nr. 449/2000) unterstreicht, dass der Eintrag im Melderegister nicht nur gewährt werden muss, sondern ein Recht der Bürger*innen und eine Pflicht des Einwohnermeldeamts ist. Somit besteht das Recht auf die Anmeldung eines Wohnsitzes auch für diejenigen, die keinen festen Wohnsitz haben, beispielsweise durch fiktive Wohnsitze, die de facto nicht als Wohnort fungieren, juristisch jedoch für die Anmeldung den selben Wert haben. Ohne Eintrag im Melderegister kann keine Anmeldung bei der Krankenkasse getätigt werden, kann die Rente nicht ausgezahlt werden, kann kein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden, ist kein Zugang zu staatlichen Transferleistungen möglich, kann sich nicht in die Listen für Sozialwohnungen eingetragen werden, kann kein Führerschein ausgestellt werden und es können kein Personalausweis und alle dazugehörigen Dokumente ausgestellt werden.

Die Praxis in Sizilien

In den verschiedenen Landkreisen in Sizilien bestehen einige Probleme bezüglich der Ausstellung eines fiktiven Wohnsitzes und dementsprechend auch bezüglich der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.

In Caltanissetta, Enna, Trapani und Agrigento gibt es keine Möglichkeit, einen fiktiven Wohnsitz zu erlangen. Für diejenigen, die auf der Straße oder in prekären Wohnsituationen leben, ist es nicht möglich, bei der entsprechenden Gemeinde einen fiktiven Wohnsitz anzumelden. Nur in Caltanissetta wird die Situation zum Teil dadurch erleichtert, dass zur Verlängerung eines abgelaufenen Aufenthaltstitels kein Eintrag im Einwohnermelderegister notwendig ist. Jedoch kann ohne Wohnsitz kein Reisepass beantragt werden.

In den Landkreisen Palermo, Syrakus, Catania, Ragusa und Messina wird der Wohnsitz von den entsprechenden Gemeinden vergeben, jedoch immer unter Angabe einer sozialen Einrichtung, die auf dem Gebiet tätig ist.

In Palermo wird die fiktive Meldeadresse in der Via Cipro Lupo durch einschlägige Einrichtungen vergeben. Allerdings akzeptiert das Polizeipräsidium diese Meldeadressen nicht, um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Die Gemeindeverwaltung hat eine Ausschreibung veröffentlicht um, außer Santa Chiara, weitere Organisationen ausfindig zu machen, die akkreditiert werden und fiktive Meldeadressen vergeben können. Indes versucht sie auch, an einem runden Tisch mit dem Polizeipräsidium über den Umgang mit den fiktiven Meldeadressen in Dialog zu treten.

In Syrakus wird der Wohnsitz in Via della Casa Comunale vergeben. Dazu wird eine gültige Aufenthaltserlaubnis und eine Wohnadresse einer Unterkunft oder die Adresse der Organisation Arci* benötigt. Letztere vergibt ihre Adresse auch als Postadresse. Seit 2016 wird die fiktive Meldeadresse jedoch nicht mehr zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis akzeptiert. Wenn man in Besitz einer solchen Meldeadresse ist, muss man bei einer Privatperson untergebracht sein, welche zusammen mit dem*derjenigen, der*die einen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellt, im Polizeipräsidium erscheinen muss.

In Ragusa wird die fiktive Meldeadresse für diejenigen, die keine feste Unterkunft haben, in der Via di Gelsomina registriert, aber nie ohne Komplikationen. Die Stadtverwaltung verlangt für die Registrierung eine gültige Aufenthaltserlaubnis, einen Ort, an dem die Person aufgesucht werden kann, beispielsweise die Caritas, und manchmal wird auch nach sozialen Kontakten gefragt, die die Anmeldung an genau diesem Ort rechtfertigen. Das Polizeipräsidium akzeptiert zur Ausstellung und Verlängerung des Geflüchtetentitels und des Aufenthalts aus humanitären Gründen auch nur die Erklärung über einen Platz in einer Unterkunft. Somit können einige Menschen ohne feste Unterkunft mit Hilfe mancher Organisationen ihre Aufenthaltstitel einfacher verlängern lassen.

In Catania wird der fiktive Wohnsitz in der Via dell’Accoglienza nur mit Benachrichtigung durch das Centro Astalli* und einer gültigen Aufenthaltserlaubnis vergeben. Das Polizeipräsidium akzeptiert diese Nachweise über die Meldeadresse zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Zur ersten Ausstellung dieser reicht ein Nachweis über eine Beherbergung/Unterkunft.

In Messina kann die fiktive Meldeadresse in der Via della Casa Comunale registriert werden, jedoch nur mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis und auf Verweis einiger in dem Gebiet tätigen Organisationen. Zurzeit bekommt man Zugang zu der fiktiven Meldeadresse durch das help center oder auf Verweis durch Anwält*innen. Auch mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel kann man mit dem Antrag auf Verlängerung den fiktiven Wohnsitz anmelden.

Das Paradox der Sicherheit

Es ist immer beunruhigender, wie das Thema Einwanderung instrumentalisiert wird, um Panik und Wut hervorzurufen und somit einem kranken und stumpfsinnigen Bedürfnis nach Sicherheit Raum zu geben. In Anbetracht dessen scheint es noch paradoxer wie diese zwanghafte Suche nach Sicherheit solch illegale Praxis wie die der Verbindung des Eintrags im Melderegister und der Verlängerung des Aufenthaltstitels rechtfertigt. Es fehlt tatsächlich an Sicherheit und dieses Leck wird durch illegitime Praktiken vergrößert, welche wiederum dazu beitragen, dass immer mehr Menschen „unsichtbar“ gemacht werden. Diese sind dazu gezwungen, alternative Wohnformen zu suchen, wie Wohngemeinschaften oder temporäre Unterbringungen in Zeltstädten. So werden sie marginalisiert und finden sich in einem Teufelskreis von Ausbeutung und ewigen Wartezeiten wieder. Dazu kommt noch der Schwarzmarkt, in dem Geld als Tauschmittel für Meldeadressen genutzt wird und der dank dieser illegitimen Praktiken der Polizeipräsidien wächst.

 

Viola Gastaldi

Borderline Sicilia Onlus

 

*residenza fittizia: fiktive Meldeadressen, die mehr sind als nur die Postadresse. Sie werden normalerweise von Organisationen vergeben, damit Geflüchtete sich im Einwohnermeldeamt anmelden können.
*Arci: Associazione Ricreativa Culturale Italiana
*Centro Astalli: italienweit agierende Organisation der Jesuiten

Übersetzt von Antonia Cinquegrani