Von Libyen in die Vorhölle der Hotspots: Das Schicksal der Asylsuchenden, die den Praktiken der relocation zum Opfer fallen

Nachdem sie wochenlang der Gewalt des Meeres und den Entscheidungen der europäischen Mitgliedstaaten ausgesetzt waren, gehen die Migrant*Innen von Bord, doch ihre Reise ist noch nicht zu Ende. Es ist vielmehr der Anfang einer neuen beschwerlichen Phase ihrer Migrationserfahrung. Nach der medial extrem in Szene gesetzten Anlandung ist das Schicksal derer, die seit langer Zeit unglaublichen Qualen ausgesetzt waren, von einer Reihe von Prozeduren abhängig, die die Relocation der Migrant*innen auf die verschiedenen EU-Staaten abwickeln sollen.

Hotspot von Pozzallo (Ragusa)

Diese Prozeduren basieren auf Abkommen, die ad hoc getroffen wurden und nötig geworden sind, um Mal für Mal auf die Erpressungsversuche der italienischen Regierung zu reagieren, die wiederholt damit drohte, die Geretteten im Meer zurückzulassen. Die selben Prozeduren verlängern damit den Zeitraum in dem die Migrant*innen im Hotspot bleiben müssen. Ihre Lebensbedingungen verbessern sich nicht dadurch, dass sie gezwungen sind, an diesen Unorten zu verbleiben, im Gegenteil fühlen sie sich dort erst Recht abgehängt von Zeit und Raum. Diese Mechanismen bestätigen und verüben Missbrauchsfälle, und sie sind einzig zum Nachteil jener, die erneut Traumata erleben, nach allem, was sie auf der Reise nach Europa bereits hinter sich haben.

Diese Politik, die sich auf zahlreiche Ankünfte in den letzten anderthalb Jahren ausgewirkt hat, zuletzt die der Rettungsschiffe der Sea Watch, der Gregoretti und der Open Arms, ist das Ergebnis der Schließungsmaßnahmen der italienischen Regierung und ihres Appells für „geschlossene Häfen“. Sie haben das Anlegeverbot nicht nur für Rettungsschiffe veranlasst und die Kriminalisierung der NGOs vorangetrieben, die laut dem ehemaligen italienischen Innenminister mit Schleppern zusammenarbeiten. Gleichzeitig kommen tausende Personen auf eigene Faust auf Lampedusa an.

Diese europäischen Umverteilungsmaßnahmen der Migrant*innen werden als humanitäre Lösung gegen die Hafenblockade angeboten. In Wirklichkeit sind sie nichts anderes als die Kehrseite der sicherheitspolitischen Hand, die die italienischen und südeuropäischen Grenzen abschottet: Diese Politik befindet sich im Einklang mit der strafenden und freiheitsberaubenden Regierungsführung, die sich durch die Kriminalisierung der im Mittelmeer geretteten Migrant*innen und der Seenotrettung auszeichnet. Zwischen dem, was die Migrant*innen zunächst in Libyen erleiden müssen und dann im Meer, und dem, was sie bei ihrer Ankunft in den italienischen Hotspots erwartet, herrscht Kontinuität. Dieser Zwang prägt die Menschen und erschafft ein freiheitsberaubendes System, das Menschen nicht als autonome Wesen sondern als Körper versteht, die es zu disziplinieren, zurückzudrängen und abzuschieben gilt.

Europäische Maßnahmen der Umverteilung in den sizilianischen Hotspots

Diese Maßnahmen der Neuverteilung sind eine gesetzliche Neuheit im Asylrecht der Europäischen Union. Denn nach den Richtlinien des Dublin-Abkommens ist das erste Ankunftsland für die Aufnahme der Geflüchteten verantwortlich, spezielle Fälle ausgenommen. Doch die Schließung der Häfen und das Kräftemessen zwischen einzelnen Staaten und den europäischen Institutionen hat zu Ausnahmeregelungen bei den Zuweisungskriterien geführt.

Dabei ist es nicht das erste Mal, dass die Verteilung der Migrant*innen nicht dem Dublin-System entsprechend erfolgt. 2015 hat die EU-Kommission die Verteilungsmaßnahmen neu durchdacht, um die Mittelmeerstaaten zu entlasten. Dabei wurde die relocation einiger Nationalitäten mit guten Chancen auf Internationalen Schutz – mit einer 75%-igen Wahrscheinlichkeit auf Anerkennung – eingeleitet. Allerdings erzielte dieses neue Umverteilungsprogramm kaum Ergebnisse, ein Jahr nach Beginn der Maßnahme waren erst zwei Prozent der Betroffenen umverteilt.

Seitdem Italien eine Geisel der politischen Kräfte geworden ist, die Normen verachten die in internationalen Verträgen festgelegt sind, werden Umverteilungsmaßnahmen umgesetzt, die keine rechtliche Grundlage haben, die sie aber dringend benötigen würden. Besser noch, sie basieren auf einer Klausel des Dublin-Abkommens, die in Art. 17 festgelegt ist. Diese Klausel sieht vor, dass ein Mitgliedsstaat Geflüchtete eines anderen Staates aufnehmen kann, ungeachtet der Zuweisungskriterien des Vertrages. Damit bleibt die Neuverteilung ein informales zwischenstaatliches Abkommen ohne geregeltes Auswahlverfahren.

In Rahmen des ASGI-*Projekts In Limine konnten wir die neuen Maßnahmen in den Hotspots von Pozzallo und Messina beobachten. Unser Monitoring hat die Willkür der Neuverteilung ans Licht bringen können. So hat erstens die Aufenthaltsdauer in den Hotspots beträchtlich zugenommen. Das hat zum einen damit zu tun, dass auf die Ankunft der Delegation aus den europäischen Mitgliedsstaaten gewartet werden muss und zum anderen mit der langsamen Abwicklung der Umsiedlungen ins Ausland.

Darüber hinaus führt das Fehlen einer geregelten Vorgehensweise dazu, dass es keine logische Begründung für die Auswahl der Migrant*innen gibt, die von den Delegationen befragt werden. Die Entscheidung liegt bei den aufnahmewilligen Mitgliedsstaaten und für diese scheinen Nationalität, Religion, Ethnie, Sicherheit und Terrorismus eine wichtige Rolle zu spielen. So interviewt die französische Delegation meistens französischsprachige Migrant*innen aus ehemaligen französischen Kolonien oder Einflusszonen. Sie überprüfen die Integrationsfähigkeiten und die Vertretung “westlicher Werte”. In der Tat haben wir festgestellt, dass die Fragen der Delegationen weder auf die persönliche Geschichte der Geflüchteten eingehen noch auf das Recht auf Asyl. Vielmehr konzentrieren sich die Delegationen auf die mögliche „Aneignung einer westlichen Lebensweise“ der Migrant*innen. Viele französischsprachige Muslime wurden zum Beispiel gefragt, ob sie ihrer französischen Frau einen Schleier aufzwingen würden, wie sie reagieren würden, sollte ihr Kind homosexuell sein oder ob sie einen Landsmann mit terroristischen Absichten verraten würden.

Fragen wie diese verfolgen nicht das Ziel, das die Delegationen sich eigentlich setzen sollten. Sie gestalten das Interview auch auf eine parteiische Art und Weise unangenehm für die Migrant*innen, die sich hauptsächlich vor Vorwürfen zu verteidigen haben, anstatt Fragen zu beantworten. An diese kritischen Punkte knüpft auch der Mangel an Informationen zu der relocation derjenigen an, die von den Delegationen für die Prozedur ausgeschlossen werden. Tatsächlich sind die Delegationen nicht verpflichtet, eine vorher festgelegte Anzahl an Migrant*innen aufzunehmen.

Das Abkommen zwischen den europäischen Mitgliedstaaten, das die Absicht verfolgte, die Situation der Blockaden der Seenotrettungsschiffe zu lösen, wurde auch von der Zivilgesellschaft und vor allem von den Migrant*innen selbst begrüßt. Leider stellt sich die Ankunft in Europa weiterhin als Hindernis zur Wiederfindung der Freiheit und Unabhängigkeit der Letzteren dar.

Das Konzept der Hotspots von Pozzallo und Messina: Haft und Freiheitsentzug in einem Grenzsystem

Zusammen mit den ASGI*-Mitarbeiter*innen haben wir im Rahmen des In Limine-Projekts in den letzten Tagen die Situation in den Hotspots von Pozzallo und Messina verfolgt. Beim Zusammentreffen mit Personen mit Ausgeherlaubnis haben wir erlebt, dass das Festhalten im Zentrum Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen unterliegt, die durch eine unmenschliche und unwürdige Behandlung zu Tage treten.

Das System der Hotspots weist bereits in ihren Statuten schwere Kritikpunkte auf, schon allein im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit. Darüber hinaus sollte das Festhalten im Zentrum maximal 30 Tage dauern zum Zweck der Identitätsfeststellung, ohne die Anordnung einer*s Richters*in. Schließlich sind die Hotspots in der Praxis Orte der Haft und der Selektion, in denen Migrant*innen über Monate ausharren müssen, ihrer Freiheit beraubt und ohne die geringste rechtliche und ärztliche Unterstützung.

Doch noch besorgniserregender als in Pozzallo und in Messina ist die katastrophale Lage im Hotspot von Lampedusa. Die abgelegene Einrichtung kann es sich erlauben, eine schlechte Versorgung anzubieten (Mangel an Schlafplätzen, Menschen die auf dem Boden schlafen, keine Mensa), denn sie wird als vorübergehender Hub genutzt. Von hier aus werden die Geflüchteten in die Hotspots von Pozzallo und Messina verlegt, erst dort finden die Interviews mit den europäischen Delegationen statt.

Pozzallo

Im Hotspot von Pozzallo befinden sich zurzeit ungefähr 300 Personen. Sie sind zu unterschiedlichen Zeiten während unterschiedlicher Anlandungen angekommen: 67 mit dem Schiff der Küstenwache Gregoretti, 70 mit dem Schiff von Open Arms, Dutzende Nordafrikaner*innen von Lampedusa und 70, die am vergangenen Sonntag mit dem Schiff Eleonore der NGO Lifeline angekommen sind. Die im Hotspot untergebrachten Menschen stammen aus unterschiedlichen Ländern: Sudan, Eritrea, Elfenbeinküste, Äthiopien, Senegal, Niger, Nigeria, Algerien, Gambia, Tunesien, Libyen.
Die Verhältnisse in der überbelegten Einrichtung sind freiheitsberaubend und beengt: Die Migrant*innen erzählen, dass es nicht für alle ein Bett gibt, dass sie gezwungen sind auf der Erde zu schlafen und dass sie gemischt untergebracht sind. Es gibt nicht genug Bäder, die hygienischen Verhältnisse sind kritisch.

Ein gravierender Zustand, der aus ihren Erzählungen hervorgeht, betrifft die Überwachung der Menschen: Schwerwiegend ist nicht nur die Beschlagnahmung der Telefone. Hinzukommt der Druck, den die Mitarbeiter*innen und Aufseher*innen des Zentrums auf sie ausüben. Sie ermahnen sie, nicht mit Außenstehenden zu kommunizieren und drohen ihnen, falls sie dagegenhandeln, mit Bestrafung. In den vergangenen Tagen sind auch noch, beim täglichen Verlassen und Betreten des Zentrums, Durchsuchungen und Kontrollen von Gegenständen, die die Migrant*innen bei sich haben, hinzugekommen.

Messina

Im Hotspot von Messina verschlechtert sich die medizinische und psychologische Situation: Im Zentrum befinden sich ungefähr 50 Personen, von denen 42 mit der Anlandung der Sea Watch 3 angekommen sind. Sie warten seit mehr als zwei Monaten auf ihre Verlegung. Bei den übrigen handelt es sich um 8 Migrant*innen die mit der Cigala Fulgosi angekommen sind und um einige Familien, die aus dem CAS* Villa Sikania kommen. Die zurzeit im Zentrum anwesenden Asylsuchenden – aus dem Senegal, aus Burkina Faso, Ghana, Kamerun, Mali, Niger, der Elfenbeinküste, Guinea Conakry – wohnen in Containern mit jeweils rund 12 Plätzen.

Die Menschen, die wir in diesen Tagen treffen, gehören zu den von der Sea Watch 3 am 29. Juni Geretteten. Bei den Gesprächen mit ihnen treten schwerwiegende gesundheitliche Probleme zu Tage: Offene Wunden und Verletzungen, gynäkologische Infektionen und, darüber hinaus, ein dringender Bedarf an psychologischem Beistand. Eine Frau mit verschiedenen Wunden an der Brust, die Antibiotika schlucken müsste, erzählt uns, dass ihr gegen ihre Beschwerden keine Medikamente verabreicht worden seien und dass sich bisher kein Kinderarzt um ihr sieben Monate altes Kind gekümmert habe. Eine andere Person berichtet, dass sie kein Geld habe, um sich in der Apotheke die Medikamente zu kaufen, die sie braucht und dass die Mitarbeiter*innen ihr mitgeteilt hätten, dass sich das endgültige Aufnahmeland ihrer Gesundheitsprobleme annehmen werde.

Eine junge Frau erzählt von der lähmenden Angst, die nachts in ihr aufsteigt, wenn sie sich an die Schrecken in Libyen erinnert und dass sie nicht schlafen kann, auch wenn sie sich jetzt in Europa befindet: „Manchmal vergesse ich, dass ich mich in einem demokratischen Land befinde. Ich fühle mich in Gefahr und die Angst kehrt zurück“, sagt sie.
Das Gefühl, verlassen zu sein, das Gefühl der Frustration und der Angst kennzeichnen die Reden der Migrant*innen, denen es oft nicht gelingt, ihre Bittgesuche dem für sie zuständige*n Mediator*in zu kommunizieren: Der*die Kultur- und Sprachmittler*in, der vom Hotspot zur Verfügung gestellt wurde, ist nicht in der Lage, mit den Menschen zu kommunizieren. Er beherrscht die französische Sprache nicht gut und missversteht darum die Anfragen, die an ihn gestellt werden.
Gleichwohl geben sich viele Migrant*innen einen Ruck und werden sich ihrer Recht bewusst. Sie erwarten mit Sorge den Augenblick des Aufbruchs in andere europäische Länder. Viele von ihnen haben schon die Ankündigung der Verlegung, ohne aber zu wissen, wann diese durchgeführt wird.

Sie berichten uns, dass sie keine Informationen zu ihrer sozialen und rechtlichen Lage bekommen haben. Folglich kennen viele ihre Rechte und das System der Umverteilung auf der Ebene der europäischen Länder nicht. Tatsächlich wird sowohl in Pozzallo wie in Messina der Umgang mit den Informationen zu einem Mittel der Kontrolle über das Leben der Asylsuchenden: Die Personen werden zum Großteil in Unwissenheit gehalten. Viele glauben, dass die Anhörungen mit den Delegationen der europäischen Länder mit der Annahme des Asylantrags zusammenfallen, andere sind überzeugt, dass es besser sei, den Amtsweg der Formalisierung ihres Antrags mithilfe des Moduls C3* nicht weiterzuverfolgen, weil das in der Konsequenz bedeute, in Italien bleiben zu müssen. Viele Migrant*innen, ob in Pozzallo oder Messina, haben kein Dokument bekommen, das ihnen bescheinigt, dass sie Asylsuchende sind oder sie haben nur eine unvollständige Kopie der Dokumentation ihres Antrags auf Schutz erhalten.

Fast alle Personen, mit denen wir gesprochen haben, haben uns berichtet, dass sie nicht über die Wartezeit informiert seien und dass sie in vielen Fällen keine Übersetzung, Erklärung oder ein nochmaliges Vorlesen durch den*die Überbringer*in der Dokumente bekommen hätten. Diese haben sie aber unterschrieben, sei es während der Gespräche mit den Beamten der EASO* oder während jener mit den Delegationen der europäischen Länder.

Freiheitsberaubung und Verweildauer über den vorgesehenen zeitlichen Rahmen hinaus, Prozesse informeller Selektion durch die europäischen Delegationen, entwürdigende Behandlung, Beschlagnahmungen und Durchsuchungen beschreiben die in Rede stehenden Hotspots als Gefangenen- und Straflager. In Pozzallo wie in Messina funktioniert die Willkür der Entscheidungen als Druckmittel, nützlich, um die Gewalttat der Freiheitsberaubung zu wiederholen und die ungesetzlichen Praktiken ans Licht zu bringen, die die europäische Souveränität entlang ihrer Grenzen angeordnet hat, von den Ländern des Aufbruchs bis zu jenen der Ankunft.

De facto bilden die (fehlenden) Zugangsrichtlinien, die man bräuchte, um den Migrationsstrom zu lenken und Zugangskriterien festzulegen und die Rechtsrichtlinien, die die Ressourcen und Möglichkeiten der Migrant*innen beschreiben sollten, nur einen Kontrollapparat, der die Menschen auf der Durchreise regiert und verwaltet und so die Autonomie und die Emanzipation der Migrant*innen verzögert.
Die Gewalt, die verübt wird von Libyen bis Italien

Die europäischen Verfahren der Umverteilung, die von Italien dargestellt werden als Lösung des Problems der Anlandungsblockade, sind nichts anderes als die Fortsetzung der politischen Maßnahmen der Freiheitsberaubung gegenüber den Migrant*innen. Von der Gefangenschaft in den libyschen Lagern, in denen sie Misshandlungen und Folter jeder Art unterworfen sind bis zu der erschütternden Reise auf dem Meer, von der Behandlung an Bord der Schiffe, die auf einen Ort für die Anlandung warten bis dahin, dass die Anlandung zum Spektakel gemacht wird, und schließlich während der verlängerten Inhaftierung in den Hotspots, erleben die Menschen, die Richtung Europa unterwegs sind, Prozesse der gewalttätigen und fortdauernden Traumatisierung.

Diese Dynamiken verfestigen und definieren aufs Neue – unter Formen und Modalitäten, die jedes Mal erneuert werden – die Mechanismen der Freiheitsbegrenzung: Die gewalttätigen Maßnahmen des bio-politischen Managements wiederholen sich auch nach Überwindung der Grenzen. Diese sind die Beschränkung der Mobilität, die gesetzwidrige Wegschließung, die physische und psychische Gewalt, der Zustand der von außen herbeigeführten Verwundbarkeit. Mit seinem*ihren anhaltenden Leiden, entstanden durch das Armdrücken zwischen den nationalistischen Parteien und Europa, bezahlt der*die Migrant*in einmal mehr die Rechnung, auch wenn er*sie endlich die Demokratie Europa erreicht hat. Die Zwangsgewalt zeigt sich in der Unterlassung der Behandlungen, im Fehlen sozialer und rechtlicher Informationen, in der Misshandlung durch entwürdigende Lebensbedingungen, in der Musterung, sowohl verbal durch die ungesetzlichen Fragen, die von europäischen Delegationen gestellt werden, wie auch physisch durch die Inspektion persönlicher Gegenstände bis hin zu brutalen Strafandrohungen.

Deshalb muss man das Rampenlicht einschalten und erzählen, was nach der Anlandung geschieht, damit man weiß, wie es mit den Menschen weitergeht, die nach den Rettungen und der schändlichen Behinderung der sicheren Anlandung Objekte des Armdrückens zwischen den Staaten werden, entmenschlicht und zur Handelsware reduziert, die man wählt oder ausrangiert. Der x-te Akt der Entmenschlichung, den sie auf ihrem Weg zu erleiden gezwungen sind, auch und vor allem durch das zivile Europa.

Silvia Di Meo
Valeria Grimaldi
Peppe Platania

Borderline Sicilia

*ASGI – Associazione per gli Studi Giuridici sull’Immigrazione: Verein für juristische Studien zur Immigration.
*CAS – Centro di accoglienza straordinaria, außerordentliches Aufnahmezentrum
*C3, modulo – Formular C3 zur Asylantragstellung
*EASO – European Asylum Support Office – Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen

 

Aus dem Italienischen von Elisa Tappeiner und Rainer Grüber