Die Lebensbedingungen im Zentrum von Villa Sikania und der mangelnde Zugang zu Grundrechten. Eine Anklage von ASGI* und Borderline Sicilia

In das außerordentliche Aufnahmezentrum “Villa Sikania” von Siculiana in der Provinz Agrigento werden für gewöhnlich die auf der Insel Lampedusa angelandeten Personen nach der Aufenthaltszeit – und der üblichen informellen Haft –  im lokalen Hotspot verlegt. Die Mitarbeiter*innen von ASGI* aus dem Projekt In Limine und des Vereins Borderline Sicilia beobachten seit geraumer Zeit den Zugang zum Verfahren zur Beantragung von internationalem Schutz und die Einhaltung der Grundrechte der ausländischen Bürger*innen, die sich in dem Zentrum aufhalten.

Villa Sikania, in Siculiana (Agrigent)

Im Laufe mehrerer Besichtigungen wurden Gespräche mit zahlreichen Asylsuchenden geführt, darunter auch mit Familien und Alleinerziehenden, darunter insbesondere alleinstehende Frauen mit minderjährigen Kindern. Generell und bei verschiedenen Gelegenheiten wurden schwerwiegende Mängel bei der Informationsvermittlung bezüglich der juristischen Situation der ausländischen Mitbürger*innen festgestellt. Laut der betroffenen Personen vergehen Wochen, teils sogar Monate, ohne dass sie Informationen zu den Asylverfahren und ihrem Aufenthaltsstatus in Italien erhalten. Außerdem sollen einige Antragsteller*innen mehr als einen Monat gewartet haben, bis sie ihren Asylantrag formalisieren konnten, was keineswegs der Gesetzgebung entspricht, welche vorsieht, dass eine Formalisierung innerhalb von drei oder maximal zehn Werktagen nach Antragstellung durchgeführt werden muss [1].

Solche Verzögerungen sorgen in der Tat für eine ungewisse Situation, in welcher der Zugang zu den mit dem Aufenthaltstiteln verbundenen Rechten schwer behindert wird. In der Tat sollte den Asylsuchenden, um ein Beispiel anzuführen, innerhalb von sechzig Tagen nach der Formalisierung des Schutzgesuchs die Möglichkeit gewährleistet werden, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, einen Zugang zu einem vollständigen sanitären Schutz mithilfe der obligatorischen Einschreibung beim Gesundheitsamt zu erhalten, einen Hausarzt zugeteilt zu bekommen und die Möglichkeit bestehen, Spezialärzte zu besuchen und Diagnosen zu erhalten.

Um die ausländischen Mitbürger*innen vor den Konsequenzen dieser Verspätungen zu schützen, wurden also zahlreiche Anfragen im Namen der betroffenen Personen an das Polizeipräsidium in Agrigent geschickt, damit ihnen bald der Zugang zur Formalisierung des internationalen Schutzgesuches gewährt wird und von den Rechten Gebrauch machen können, wie es von der Regelung für Asylsuchende vorgesehen ist.

Des Weiteren geht aus gesammelten Zeug*innenberichten eine Besorgnis erregende Situation in Bezug auf die materiellen und hygienischen Bedingungen, sowie das Fehlen einiger grundlegender Dienstleistungen für ein solches Zentrum hervor, welche eine Wahrung der Menschenwürde nicht zu garantieren scheinen und nicht den grundlegenden Bedürfnissen entsprechen. Generell, so geht es aus den gesammelten Zeug*innenaussagen hervor, scheint es einen Mangel an Betreuungsangeboten im Falle von spezifischen Bedürfnissen zu geben [2].

Besonders die mangelhaften Hygienevorrichtungen, die Überfüllung der Zimmer, sowie der fehlende Respekt vor Privat- und Familienleben sind Grund zur Sorge. Denn wie berichtet wird, scheinen die Männer in Schlafsälen mit 25 Personen zu schlafen, während die Frauen mit Kindern in Räumen für sechs Frauen und vier Kinder untergebracht sind, die mit nur einem Bad ausgestattet zu sein scheinen. Es scheint keinen besonderen Beistand für Neugeborene zu geben, welche, abhängig vom Status der Eltern, einige Monate lang ohne den Zugang zu geeigneter medizinischer Betreuung auskommen müssen. Wie berichtet wird, scheint es keine Wiegen oder Kinderbetten zu geben, sodass Kinder gemeinsam mit ihren Müttern schlafen müssen.

Die Betten sollen voller Wanzen sein und es scheint keine ausreichende Anzahl an Bettwäsche und Decken zur Verfügung zu stehen.

Der Fall des Zentrums von Villa Sikania in Siculiana scheint beispielhaft für die völlige Unangemessenheit zu sein, welche das aktuelle Aufnahmesystem generell kennzeichnet. Letzteres scheint keine ausreichende Garantie und Schutz für die Personen zu bieten, die internationalen Schutz suchen. Der Aufenthalt in diesem Zentrum geht in diesem Sinne also mit der Verletzung der Rechte der ausländischen Mitbürger*innen einher, welche sich ab dem Moment der Rettung, im Gegensatz zu dem was eigentlich geschehen sollte, in einem Hindernislauf auf dem Weg zur Anerkennung ihrer Rechte befinden: von dem Festsetzen der Schiffe auf dem Meer bis hin zum unrechtmäßig langen Aufenthalt im Hotspot von Lampedusa, von den erniedrigenden Lebensbedingungen, zu denen sie gezwungen sind, bis hin zu dem zermürbenden Warten auf die Registrierung der Asylanfrage.

Aus diesen Gründen haben ASGI* im Rahmen des Projekts In Limine und Borderline Sicilia es für existenziell wichtig gehalten, an die zuständigen Behörden zu appellieren und Meldungen an den örtlichen Gesundheitsdienst und das Ordnungsamt von Agrigent zu schicken, sodass diese die oben berichteten Zustände überprüfen und mit allen notwendigen Mitteln einschreiten können, sollten Situationen erkannt werden, in denen die Rechte der ausländischen Mitbürger*innen verletzt werden. Damit sollen die von den italienischen Normen vorgesehenen Standards garantiert werden und die Rechte der Asylsuchenden, die sich momentan in der Struktur aufhalten, respektiert werden.

Wir warten auf Rückmeldungen von Seiten der oben genannten Institutionen. In der Zwischenzeit besteht weiterhin die Notwendigkeit zu verfolgen was mit Personen geschieht, wenn sie auf italienischem Boden ankommen, damit ihnen tatsächlich der Zugang zu ihren Rechten und menschenwürdigen Lebensbedingungen garantiert wird.

[1]Siehe Artikel 26, Absatz 2 und 2bis des Dekrets Nr. 25/2008, dementsprechend das Polizeipräsidium nach Eingang des Schutzgesuchs einen Bericht verfasst, der die Aussagen der*s Antragstellers*in mit dem dafür vorgesehenen Modell „C-3“ festhält und dann zur Formalisierung des Schutzgesuches übergeht. Dies soll innerhalb von drei Werktagen nach der Mitteilung der Absicht, um Schutz suchen zu wollen, geschehen, oder aber innerhalb von sechs Tagen wenn die Absicht vom Grenzschutz mitgeteilt wird, und innerhalb von zehn Tagen, wenn eine hohe Anzahl an Anfragen aufgrund zahlreicher und nahe beieinanderliegender Ankünfte vorliegt, was aber nicht auf die aktuelle Situation zutrifft.
[2] Die italienischen Rechtsvorschrift in Bezug auf die Aufnahmestandards (D.Lgs. 142/2015) sieht vor, dass eine angemessene Lebensqualität und die körperliche und geistige Gesundheit der ausländischen Mitbürger*innen gewährleistet werden müssen, auch unter Berücksichtigung der speziellen Situation von Menschen mit besonderen oder altersbedingten Bedürfnissen.

*ASGI – Associazione per gli Studi Giuridici sull’Immigrazione: Verein für juristische Studien zur Immigration

Aus dem Italienischen übersetzt von Moira-Lou Kröll