Hotspot von Messina: Mängel bei der Umverteilung der Migrant*innen. Die Anzeige von ASGI*, Borderline Sicilia und ActionAid

Wir veröffentlichen unseren Brief an die Behörden, in dem wir die äußerst kritische Lage der Migrant*innen bezüglich ihres Zugangs zu medizinischem, psychologischem und juristischem Beistand sowie zu den materiellen Bedingungen der Aufnahme im Hotspot von Messina darstellen.

Messina: der Eingang des Hotspots – Foto von Silvia Di Meo

Vor dem Hintergrund des Monitorings fordern ASGI*, Borderline Sicilia und ActionAid die Behörden auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den von der Prozedur der Umverteilung betroffenen Menschen angemessene Lebensbedingungen und Hilfsmaßnahmen zu garantieren, entsprechend der nationalen und europäischen Rechtsvorschriften. Dazu geben wir die folgenden Empfehlungen:

1. Das Recht auf Privat- und Familienleben muss garantiert werden. Die Menschen sollen nicht in gemischten Unterbringungsverhältnissen leben müssen. Zu diesem Zweck empfehlen wir, dass Paare einzeln und alleinstehende Frauen getrennt von Familien und unbegleiteten Minderjährigen untergebracht werden. Außerdem wird der angemessene Zugang zu Nahrung, Wasser und persönlichen Hygieneartikeln für wesentlich erachtet;

2. Wir fordern die Gewährleistung des uneingeschränkten Zugangs zur medizinischen und Pflegeversorgung des nationalen Gesundheitsdienstes durch eine möglichst rasche Registrierung, die Durchführung notwendiger Krankenhauseinweisungen, die Begleitung bei fachärztlichen und diagnostischen Untersuchungen und bei jedem anderen Arztbesuch oder jeder anderen erforderlichen Untersuchung, abhängig von der jeweiligen Situation des ausländischen Mitbürgers. Zudem wird empfohlen, die Menschen in die Lage zu versetzen, psychologische Hilfe sowohl innerhalb als auch außerhalb des Zentrums in Anspruch nehmen zu können;

3. Es ist absolut notwendig, dass jedem*r Bewohner*in angemessener Rechtsbeistand geboten wird durch Fachpersonal und Sozialarbeiter*innen, die eine gebührende fachliche Unterstützung bei den schwierigen, durchaus kritisch zu sehenden Verfahren der Umverteilung erbringen können oder zumindest den Zugang zum Rechtsbeistand durch die Erstellung einer Liste mit Fachanwälten, die einschreiten können, falls es von den Bewohner*innen als notwendig erachtet wird;

4. Den ausländischen Staatsangehörigen im Hotspot muss ein vollständiger, und nicht nur auf Verkehrssprachen bezogener Sprach- und Kulturmittlungsdienst zur Verfügung gestellt werden: eindeutig festgelegte Datenschutzgründe und ethische Grundsätze bei der sozialen, anwaltlichen und psychologischen Betreuungsarbeit führen dazu, dass Anhörungen nicht mit der sprachlichen Unterstützung durch andere Mitbewohner*innen durchgeführt werden dürfen.

*ASGI – Associazione per gli Studi Giuridici sull’Immigrazione: Verein für juristische Studien zur Immigration

Übersetzung von Jutta Wohllaib