Die Politik der Kriminalisierung von „Schleppern“ und die Missachtung von Menschenrechten

Artikel vom 18. Februar 2022

Meltingpot.org – Der Bericht „Vom Meer ins Gefängnis“ analysiert Schwierigkeiten in Hinblick auf die Einhaltung eines fairen Verfahrens für angeklagte „Schlepper“.

Am 15. Oktober 2021 wurde von ARCI Porco Rosso und Alarm Phone in Zusammenarbeit mit Borderline Sicilia und borderline-europe ein Bericht mit dem Titel „Vom Meer ins Gefängnis. Die Kriminalisierung der sogenannten Schlepper“ veröffentlicht1.

Wir veröffentlichen diese zweite vertiefte Analyse des Berichts, die sich auf die verfahrenstechnischen Aspekte im Zusammenhang mit den sogenannten „Schleppern“ konzentriert. Der erste Teil der Analyse ist unter diesem Link abrufbar.

 

Ein schwieriger Prozess

Sich mit der Thematik der „irregulären“ Migration zu beschäftigen, ist eine schwierige Angelegenheit, da zum einen ein komplexes Phänomen analysiert wird und es sich zum anderen um ein Thema handelt, das oftmals auf politische und ideologische Vorurteile trifft.

Migration ist ein strukturelles Phänomen, das nicht erst seit heute unsere Gesellschaft betrifft. Für Analysen zur Migration bedarf es eines multidisziplinären Ansatzes, der jedoch nicht immer einfach zu verfolgen ist. Innerhalb des Themenkomplex der Migration gibt es Bereiche, die schwer zu ergründen sind, da sie oftmals mit politischen Vorurteilen behaftet sind und nahezu stets Missverständnisse hervorrufen. Auch die Debatte um sogenannte „Schlepper“ stellt einen solchen Themenbereich dar.

Der Bericht „Vom Meer ins Gefängnis. Die Kriminalisierung der sogenannten Schlepper“ beschäftigt sich mit einem speziellen Aspekt der Migration und bezieht sich dabei auf die Änderungen des Artikel 12 des italienischen Migrationsgesetz* (Testo Unico Immigrazione dalla Legge 189/2002), das sog. Bossi-Fini-Gesetz, wonach die kriminelle Hypothese einer „Beihilfe zur illegalen Einwanderung“ aufgestellt wurde.

Die zugrunde liegende Analyse sammelt dabei nicht nur Daten über das Migrationsphänomen sowie über diesbezügliche Straftaten und Prozesse, sondern versucht vielmehr, Licht ins Dunkel zu bringen in Hinblick auf ein oftmals unberücksichtigtes Thema.

An dieser Stelle ist erwähnenswert, dass zahlreiche Anwält*innen in Bezug auf das Thema der „Schlepper“ bereits die Schwierigkeiten eines offenen Strafverfahrens erwähnt haben. „Eine Problematik, die damit zusammenhängt, dass es sich um politische Prozesse handelt. Von der Jagd nach Schleppern, denen als Sündenbock jegliche Verantwortlichkeiten zugeschrieben werden, bis hin zu herabgesetzten Garantien im Prozess und leichtfertigen Verletzungen von Prinzipien, auf denen jedes Strafverfahren aufbauen sollte.“2 Es ist keine Seltenheit, dass man in derartigen Prozessen auf Staatsanwälte trifft, die besonders hartnäckig auftreten und äußerst hohe Strafen bis hin zur lebenslangen Haftstrafe fordern. Vermeintlichen Schlepper wird dabei die gesamte Verantwortung in Bezug auf die „illegale Einwanderung“ zugeschrieben und sie werden als einzige Schuldige für die Opfer der Überfahrten betrachtet.

Die ausländischen, mittellosen Schlepper, die keinerlei Verbindungen zum Ankunftsort haben, stellen das schwächste Glied der Kette innerhalb eines größeren Systems dar. Nur schwer lässt sich allerdings vorstellen, dass Stimmen für ihre Verteidigung erhoben werden. Aus diesem Grund werden Prozesse gegen Schlepper zum idealen Schauplatz, um ein politisches Statement zu geben, was am besten mit der Bestrafung der sogenannten Schlepper gelingt. Wenn vermeintliche Schlepper ausfindig gemacht worden sind, werden sie isoliert und ausgegrenzt. Dies führt dazu, dass der Zugang zu den eigenen Rechten und zu einem fairen Verfahren erschwert wird, sowohl in Hinblick auf Verfassungsprinzipien als auch auf das Strafmaß.

 

Meist vertretene Nationalitäten der Festgenommenen – Ägypten, Tunesien, Ukraine, Senegal, Gambia

 

 

Die Rolle der Verteidigung

Wie in dem Bericht deutlich wird, ist das Recht auf eine vollständige und effektive Strafverteidigung für diejenigen Personen, die als Schlepper angeklagt werden, alles andere als selbstverständlich.

Der italienische Gesetzgeber schreibt jedoch für Strafverfahren vor, dass Angeklagte sich nicht eigenständig verteidigen können, sondern auf einen Verteidiger zurückgreifen müssen. Wenn eine Person, gegen die ermittelt wird, keine*n bestimmte*n Anwält*in aussucht, so wird dieser ein*e Pflichtverteidiger*in zugeordnet. Zudem kann eine Person, die nicht die finanziellen Ressourcen für die Kosten der Verteidigung besitzt, auf Prozesskostenhilfe zurückgreifen. Auf diese Weise wird durch den italienischen Gesetzgeber das Recht auf Verteidigung – zumindest formell – garantiert. Dies soll dabei auf gleicher Weise für den Einsatz von Vertrauens- und Pflichtverteidigern gelten, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Angeklagten.

Die Realität sieht jedoch anders aus. „Ein Anwalt wird auf Grundlage seiner Kenntnisse und Erfahrungen in einem spezifischen strafrechtlichen Bereich ausgesucht und somit in Bezug auf seine Qualifikation. Zudem wird ein Augenmerk auf eine besondere Fähigkeit dazu, den*die Klient*in zu verstehen, gelegt. Ein*e Pflichverteidiger*in wird jedoch durch den Staat zugeteilt, ohne dass eine vorherige Beziehung zum oder Kenntnis über die*den Mandant*in besteht. Dadurch wird verhindert, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Parteien gebildet wird, was das Risiko birgt, dass ein*e Anwält*in beauftragt wird, der wenig oder gar keine Erfahrung im Einsatz innerhalb komplexer Strafverfahren wie derjenigen bezüglich der Beihilfe zur illegalen Einwanderung besitzt. Dies wiederum bringt schwerwiegende Konsequenzen hinsichtlich einer effektiven Ausübung des Rechts auf Verteidigung mit sich.“

Diese Problematik wird dadurch verschärft, dass Personen, die als vermeintliche Schlepper angeklagt werden, in den meisten Fällen von Pflichtverteidiger*innen verteidigt werden und auf Prozesskostenhilfe zurückgreifen müssen. Dadurch wird nahezu automatisch ein Ungleichgewicht zwischen Anklage und Verteidigung hergestellt. Eine Verteidigung im Rahmen komplizierter Verfahren wie derjenigen nach Art. 12 des italienischen Migrationsgesetz* erfordern jedoch eine Verteidigung, die auf Teamarbeit aufbaut. So sollten an der Seite der Verteidigung zumeist weitere Beteiligte, wie Dolmetscher*innen und Sachverständige stehen, da dies für angemessene Ermittlungen im Rahmen der Verteidigung notwendig ist. All dies setzt eine spezifische, professionelle Vorbereitung voraus während ökonomische Ressourcen zur Verfügung stehen müssen.

 

[Festgenommene, absolute Anzahl] Die Gesamtzahl der Festgenommenen in den letzten 8 Jahren beläuft sich auf 2.559.

 

Verteidigungsstrategien

Es gibt verschiedene Strategien, die von der Verteidigung im Rahmen strafrechtlicher Prozesse gegen vermeintliche Schlepper angewandt werden können.

a) Zeug*innenberichte

Als erstes wird von der Verteidigung geprüft, ob im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei prozessuale Fehler begangen worden sind. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die gesammelten Zeug*innenberichte von zentraler Bedeutung für die Verteidiger*innen. Migrant*innen, die am Tag nach der Ankunft mit dem Boot befragt werden, stellen in Bezug auf die Straftat der illegalen Einwanderung in Italien (auch „clandestino“-Einreise bezeichnet) ebenfalls potenzielle Beschuldigte dar. Aus diesem Grund müssen ihnen – wie der italienische Gesetzgeber vorschreibt – als Personen, die eine Verbindung zur Straftat der vermeintlichen „Schlepper“ haben, während der Befragung durch polizeiliches Personal Anwält*innen zur Seite stehen.

Außerdem sind die Äußerungen dieser Zeug*innen mit besonderer Vorsicht zu überprüfen. Denn derartige Zeug*innen können ein Interesse daran haben, jemanden als Steuermann zu identifizieren. Ein besonderes Interesse einer Anschuldigungsäußerung kann darin begründet sein, dass ihnen im Gegenzug eine Aufenthaltsgenehmigung versprochen worden ist.

b) Beihilfe zur Selbsthilfe

In zahlreichen Verhandlungen wurde seitens der Verteidigung hervorgehoben, dass Art. 12 des italienischen Migrationsgesetzes* nicht auf Fälle angewandt werden kann, in denen Migrant*innen, die Teil der illegalen Einreise waren, zugunsten anderer Mitreisender Beihilfe leisteten. Der Standardfall ist dabei Folgender: Eine Gruppe von Migrant*innen wird von sogenannten Menschenhändlern auf den letzten Meilen vor der Ankunft an der italienischen Küste allein gelassen. Die Gruppe übernimmt daraufhin selbst das Steuer. Da Personen sich der Straftat der Beihilfe zur unerlaubten Einwanderung verantwortlich machen würden, muss es zu einem Rollenwechsel zwischen derjenigen Person, die das Boot steuert und derjenigen, die durch die Einreise begünstigt wird, kommen. Anders formuliert, kann die Person, die zur Einreise begünstigt wird, nicht mit der Person übereinstimmen, die Beihilfe leistet.

c) Notstand

Der italienische Gesetzgeber sieht vor, dass Personen, die eine bestimmte Straftat begangen haben, nicht schuldhaft gehandelt haben, wenn sie auf irgendeine Weise dazu gezwungen waren, die Tat zu begehen. Somit hat eine Person nicht schuldhaft gehandelt, wenn er*sie ein Schiff gesteuert hat, um sich selbst oder andere Personen vor schwerwiegenden oder ungerechtfertigten Schäden an Personen zu schützen. Denn diese Person hat in einer Notstandslage gehandelt. Wenn somit die Verteidigung beweisen kann, dass der*die Migrant*in einer Bedrohung ausgesetzt war oder Gewalt erfuhr und aus diesem Grund dazu gezwungen gewesen ist, das Boot zu steuern, wird der Notstand anerkannt und der* die Angeklagte wird freigesprochen. Zum ersten Mal wurde ein derartiges Urteil vor dem Gericht in Palermo vom Ermittlungsrichter Gigi Omar Modica am 8. September 2016 getroffen. Zwei Personen, die als „Schlepper“ angeklagt worden waren und aussagten, dass sie aufgrund erfahrener physischer Gewalt und Todesdrohungen dazu gezwungen worden seien, das Boot zu steuern, wurde die Notstandslage anerkannt.

 

 

Der Anteil ausländischer Inhaftierter beläuft sich derzeit auf 32,5 % der gesamten Inhaftierten in Italien (S. 69 des Berichts) [Jahr; Anzahl der nach dem it. Migrationsgesetz Inhaftierten]

 

Schlussfolgerungen

In dem hier aufgegriffenen Bericht wird tiefgehend das Phänomen der Kriminalisierung sogenannter Schlepper analysiert. Davon waren in den vergangen acht Jahren 2.500 Personen (in Italien; Anm. d. Übersetzerin) betroffen. Dabei handelte es sich um Männer, die unter dem Vorbehalt, dass sie eine bedeutende Rolle beim Transport von Migrant*innen in unser Land spielen würden, angeklagt worden waren. Wie die Schlussfolgerungen des Berichts zeigten, wird jedoch das politische Ziel verfolgt, um jeden Preis vermeintliche Schlepper ausfindig zu machen. Dies führt leider dazu, dass gerechtfertigt wird, grundlegende Menschenrechte zu verletzen. Rechte der Angeklagten werden somit leichtfertig missachtet, um der Notwendigkeit gerecht zu werden zu können, Schuldige ausfindig zu machen.

Dies verdeutlichen folgende Erkenntnisse:

  • Identifizierungsmethoden beruhen oftmals auf ungenauen Befragungen.
  • Der Zugang zu einer vollständigen und effektiven Verteidigung wird oft nicht garantiert.
  • Auch dünne Beweislagen können zu einem hohen Strafmaß führen.
  • Für sogenannte Schlepper ist das Leben im Gefängnis – wie auch für ausländische Inhaftierte im Allgemeinen – im Vergleich zu anderen Inhaftierten deutlich beschwerlicher.
  • Die Konsequenzen der Kriminalisierung von Schleppern reichen weit über den Verfahrensabschluss hinaus. So führt das Urteil dazu, dass die Verurteilten von einer Anerkennung auf internationale Schutzbedürftigkeit ausgeschlossen werden.

 

  1. https://fromseatoprison.info/
  2. https://fromseatoprison.info/ S. 55

 

Rechtsanwalt Arturo Raffaele Covella

 

Aus dem Italienischen übersetzt von Romina Willer

 

*Testo Unico sull’immigrazione (TUI) – italienisches Migrationsgesetz