Pressemitteilung der Beratungsstelle für Immigrationsfragen Caltanissetta

Die Erneuerung von Aufenthaltspapieren ist ein administratives Verfahren, bei dem die öffentliche Verwaltung prüft, ob die Bedingungen, die seinerzeit zur Ausstellung des Dokuments führten, weiterhin gegeben sind. Normalerweise ist das keine große Sache.

Zum Beispiel, was die Bearbeitungszeit angeht. Die reicht von ein paar Tagen für die Erneuerung des Personalausweises über ein paar Wochen (ab dem Zeitpunkt der Vorlage aller notwendigen Belege) für einen neuen Führerschein bis hin zu knapp drei Monaten für etwas umfangreichere Papiere wie einen Reisepass. Auch im Fall von besonderen Dokumenten wie einem Waffenschein geht die Erneuerung relativ schnell. Normalerweise hat man hier einen Monat nach Vorlage der für die Erneuerung notwendigen Dokumente alles, was man braucht.

Ganz anders verhält es sich mit der Erneuerung einer Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer*innen: Hier fühlt man sich ins Mittelalter zurückversetzt. Man darf wohl davon ausgehen, dass Aufenthaltsgenehmigungen mit dem Griffel in Stein gemeißelt werden, anders lässt sich die einjährige Wartezeit beim besten Willen nicht erklären. Das neue Dokument wird natürlich zeitlich genau an das Ablaufdatum des alten anknüpfen, wie im folgenden Beispiel: Wenn meine zwei Jahre gültige Aufenthaltsgenehmigung im Januar 2018 abläuft und ich, vorausschauend wie ich bin, im Oktober 2017 die Ausländerbehörde aufsuche, dann aber erst im Dezember 2018 meine neue Aufenthaltsgenehmigung erhalte, wird diese bis zum Januar 2020 gültig sein. Ich werde also im Dezember 2018 eine Aufenthaltsgenehmigung abholen, die bereits elf Monate alt ist. So werde ich mich im darauffolgenden Jahr wieder aufs Amt begeben und eine Genehmigung erneuern müssen, die theoretisch zwei Jahre gültig ist, die ich aber nur ein knappes Jahr lang effektiv genutzt habe.

Laut Gesetz darf ich zwar während der verzögerten Bearbeitungszeit weiterhin die Rechte genießen, die meine Aufenthaltsgenehmigung mir garantiert. Aber in der Praxis wird mir mit einer abgelaufenen Genehmigung kein*e Italiener*in einen Arbeitsvertrag geben. Da hilft mir das Blatt, auf dem der Termin im Amt vermerkt ist, auch nichts. Ebenso wenig werde ich jemanden finden, der mir eine Wohnung vermietet – aus besagtem Grund.

Hinzu kommt die Sache mit der Krankenversicherung. Das Ablaufdatum der Krankenkarte entspricht dem der Aufenthaltsgenehmigung und um meine Krankenkarte zu erneuern, muss ich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorlegen. Das bedeutet im oben genannten Fall, dass ich ein Jahr lang ohne Krankenversicherung auskommen werde müssen.

Es wäre schön, wenn wir von uns behaupten könnten, ein gastfreundliches Land zu sein. Und es wäre bequem, die Schuld einfach dem italienischen Volk und seinem vermeintlichen Rassismus in die Schuhe zu schieben. In Wahrheit sind es die Institutionen, die eine scharfe Trennlinie zwischen uns und ihnen ziehen. Die Institutionen betreiben herkunftsabhängige Diskriminierung. Die Menschen laufen nur mit.

 

 

Sportello Immigrati (Schalter für Immigrationsfragen)

via Re d’Italia 14

Caltanissetta

 

Aus dem Italienischen übersetzt von Laura Strack